Solarmodule 0%
0%-MwSt Die Befreiung gilt nur für Komponenten, wenn sie gemäß des § 12 Abs. 3 UStG verwendet werden. Mit dem Kauf der umsatzsteuerfreien PV-Komponenten bestätigst du, dass du alle Voraussetzungen erfüllst.
Mehrwertsteuerfreie Bestellung unter Voraussetzung von § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG möglich
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für den Kauf von Solarmodulen, Speichern und anderen PV-Komponenten bei Anbringung in der Nähe von Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden eine Umsatzsteuerbefreiung. Dadurch hast du in unserem Onlineshop die Möglichkeit 19% zu sparen!
Mit dem Kauf bestätigst du, dass du die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllst.
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